Fragen zur Mitgliedschaft

Hier finden Sie Antworten auf folgende Fragen:

 

Voraussetzung für die Mitgliedschaft

  • Ihre Hochschule/Forschungseinrichtung ist gemeinnützig, d.h. nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil sie ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
  • Mit Zustimmung der Hochschulleitung können anstelle der Hochschule auch einzelne Fakultäten und Institute der Hochschule Mitglied werden.
  • Ihre Hochschule ist Mitglied in der HRK. Die Mitgliedschaftsbedingungen werden in der HRK-Ordnung unter § 3 und § 5 erklärt. Dort finden Sie auch eine Listung sämtlicher HRK-Mitgliedshochschulen.
  • Ihre Hochschule muss eine internationale Ausrichtung und qualifizierte Studien- und Forschungsangebote nachweisen.

Vorteile aus Ihrer Mitgliedschaft

  • Teilnahme an GATE-Seminaren, Workshops und Internationalen Messen zu vergünstigten Konditionen.
  • Maßgeschneiderte Beratung und die Entwicklung von Marketingstrategien für Ihre Hochschule (Marketing Services).
  • Kostenlose Materialpakete zur professionellen Positionierung Ihrer Hochschule auf dem internationalen Bildungsmarkt.
  • Einflussnahme auf Entwicklungen, Themen und Strategien des Konsortiums.
  • Weltweite Vermarktung Ihrer Studiengänge und Programme zu vergünstigten Konditionen.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Der Konsortialbeitrag für ein Mitglied richtet sich nach der Größe der Hochschule (für einzelne Institute oder Fachbereiche gilt der niedrigste genannte Beitragssatz).

Höhe der Konsortialbeiträge
Hochschulen mit bis zu 10.000 Studierenden € 1.200,-/p.a.
Hochschulen mit 10.000 bis 25.000 Studierenden € 2.000,-/p.a.
Hochschulen mit mehr als 25.000 Studierenden € 3.000,-/p.a.

Bildungs- u. Forschungseinrichtungen

/ assoziierte Mitgliedschaft

€ 1.200,-/p.a.


Der Konsortialbeitrag und die in Anspruch genommenen Serviceleistungen können nicht miteinander verrechnet werden.

Wie lange dauert die Antragsbearbeitung?

Nach Eingang Ihres Antrags auf Mitgliedschaft erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den Eingang und Status Ihres Antrags. Sofern Ihre Hochschule alle Voraussetzungen für die Aufnahme in das GATE-Konsortium erfüllt, wird der Antrag dem GATE-Lenkungsausschuss vorgelegt und im Umlaufverfahren über Ihre Aufnahme entschieden. Das Umlaufverfahren dauert in der Regel ca. sechs Wochen. Unmittelbar danach erhalten Sie Bescheid über den Ausgang des Verfahrens.

Ab welchem Zeitpunkt kann ich die Serviceleistungen zu Mitgliedskonditionen in Anspruch nehmen?

Handelt es sich bei Ihrem Institut um ein An-Institut oder eine Ausgründung einer Hochschule, die bereits GATE-Germany Mitglied ist, bitten wir Sie um eine entsprechende Bestätigung der Hochschule, dass sich die Mitgliedschaft auch auf Ihr Institut erstreckt.
Wir bitten Sie für diesen Fall folgendes Formular auszufüllen und an uns zurück zu senden.
Bei Bedarf können Sie den Text gerne ergänzen oder modifizieren. Bis zur Vorlage der Bestätigung muss die Berechnung der zu entrichtenden Kosten auf Grundlage einer Nicht-Mitgliedschaft erfolgen.

Download Formular für An-Institute und Ausgründungen
(Word, 22 KB)

 

Kündigung der Mitgliedschaft

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann jederzeit bis zum Jahresende erfolgen und wird mit dem 31.12. des gleichen Jahres wirksam. Die Hochschule erklärt zu diesem Zweck schriftlich und i.A. der Hochschulleitung ihren Wunsch, die Mitgliedschaft zu beenden.

Der Mitgliedsbeitrag wird nicht rückwirkend oder anteilig erstattet. Die Leistungen des Konsortiums können bis Jahresende zu GATE-Germany Mitgliedskonditionen in Anspruch genommen werden.

Was geschieht mit den Beiträgen?

Mit den Konsortialbeiträgen soll in erster Linie die Personalkapazität und Sachmittelausstattung der eigens eingerichteten Marketing-Geschäftsstelle ausgebaut werden.

Zu diesem Beitragsvolumen kommen öffentliche Mittel und Drittmittel sowie Spenden in mindestens dreifachem Umfang hinzu, so dass die Mitglieder wesentlich mehr aus dem Konsortium "herausholen" werden, als sie über Beiträge hineinstecken. Die Leistungen des Konsortiums für Mitglieder (z.B. für Beteiligung an Messen) werden so kostengünstig gestaltet, dass - im Vergleich zu Nicht-Mitgliedern - die Mitgliedschaft sich jedenfalls bei durchschnittlicher Inanspruchnahme des Konsortiums für Mitglieder "rechnet". Im übrigen können die Mitglieder des Konsortiums auf dessen Entscheidungen Einfluss nehmen und in entsprechenden Arbeitsgruppen mitwirken.

Leistungen für Nicht-Mitglied

Die Dienstleistungen des Konsortiums können auch von Nicht-Mitgliedern in Anspruch genommen werden. Dabei muss es sich allerdings grundsätzlich, wie auch bei den Mitgliedern, um gemeinnützige Institutionen handeln (s.o.). Die Dienstleistungen können von Nicht-Mitgliedern in der Regel zu erhöhten - zumeist doppelten - Beiträgen in Anspruch genommen werden.


Sollten Sie Fragen haben, die über die hier zur Verfügung gestellten Informationen hinausgehen, so wenden sie sich bitte an info(at)gate-germany.de .