Monitor mit Pfeil

Antrag auf Mitgliedschaft

Als Vertreter/in einer Hochschule oder eines Instituts einer außeruniversitären Forschungseinrichtung können Sie über die untenstehenden Antragsformulare eine Mitgliedschaft zum nächstmöglichen Zeitpunkt beantragen.

Nach Eingang Ihres Antrags erhalten Sie eine schriftliche Bestätigung über den Eingang und den Status Ihres Antrags. Sofern Ihre Hochschule bzw. Ihr Institut die Voraussetzungen für die Aufnahme in das GATE-Germany-Konsortium erfüllt, wird der Antrag dem GATE-Germany-Lenkungsausschuss vorgelegt und im Umlaufverfahren über Ihre Aufnahme entschieden. Das Umlaufverfahren dauert in der Regel ca. sechs Wochen. Unmittelbar danach erhalten Sie Bescheid über den Ausgang des Verfahrens.

• Antrag für Hochschulen
• Antrag für Institute außeruniversitärer Forschungseinrichtungen

Die Kündigung der Mitgliedschaft kann jederzeit bis zum Jahresende erfolgen und wird mit dem 31.12. des gleichen Jahres wirksam. Die Hochschule bzw. das Institut erklärt zu diesem Zweck schriftlich und im Auftrag der Hochschulleitung oder der Institutsleitung den Wunsch, die Mitgliedschaft zu beenden.

Der Mitgliedsbeitrag wird nicht rückwirkend oder anteilig erstattet. Die Leistungen des Konsortiums GATE-Germany können bis Jahresende zu Mitgliedskonditionen in Anspruch genommen werden.