Mitgliedschaftsantrag für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen

Ist Ihre Forschungseinrichtung noch kein Mitglied des Konsortiums GATE-Germany und erfüllt die Voraussetzungen für einen Beitritt? Dann freuen wir uns über Ihren Antrag.

    Gemäß den Beitragsbemessungsgrundlagen entrichtet die Institution einen jährlichen pauschalierten Mitgliedsbeitrag an die Geschäftsstelle des Konsortiums.

    Der erste Beitrag wird mit Zugang der Bestätigung Ihrer Mitgliedschaft fällig.

    Die Kündigung der Mitgliedschaft kann jederzeit bis zum Jahresende erfolgen und wird mit dem 31. Dezember des gleichen Jahres wirksam. Die Forschungseinrichtung erklärt zu diesem Zweck schriftlich und i.A. der Institutsleitung ihren Wunsch, die Mitgliedschaft zu beenden. Der Mitgliedsbeitrag wird nicht rückwirkend oder anteilig erstattet. Die Leistungen des Konsortiums können bis Jahresende zu GATE-Germany Mitgliedskonditionen in Anspruch genommen werden.

    Ansprechpartner

    Uns interessiert Ihr internationales Profil. Wir bitten Sie deshalb um Beantwortung der folgenden Fragen: